Lehrgang Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe

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Lehrgang zum Fachkundeerwerb für die mit Sicherungsaufgaben betraute Person nach SEWD-Richtlinie "Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe"

Termine:

  • 20. - 22. November 2024
  • 09. - 11. April 2025
  • 12. - 14. November 2025

Sie können sich in unserem Buchungsportal zum Kurs anmelden.

Kursbeschreibung und -inhalte:

Der Anwendung radioaktiver Stoffe kommt auf vielen Gebieten – z.B. Medizin, Industrie und Forschung – eine wichtige Rolle zu. Um Schaden von Menschen und Umwelt durch von radioaktiven Stoffen ausgehende ionisierende Strahlung infolge von Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) zu verhindern, müssen beim Umgang mit und bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind in der im Februar 2020 beschlossenen Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und/oder bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe – SEWD-RL) festgelegt. Seit dem 01.01.2021 ist diese Richtlinie von den zuständigen Aufsichtsbehörden sowohl bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen als auch ggf. bei bestehenden Genehmigungen anzuwenden.

Die RL sieht u.a. vor, dass der Genehmigungsinhaber für den Umgang mit oder die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen mindestens eine Person innerhalb seines Verantwortungsbereiches mit Sicherungsaufgaben zu betrauen hat. Diese Person benötigt hierfür die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die Sicherung von sonstigen radioaktiven Stoffen (sogen. Modul SI). Sie kann durch die erfolgreiche Absolvierung unseres Kurses erworben werden.

Teilnahmevoraussetzungen:

Die Teilnahme an diesem Kurs ist nur möglich, wenn das berechtigte Interesse an der Kenntnis der SEWD-Richtlinie „sonstige radioaktive Stoffe“ nachgewiesen werden kann. Hierzu erhalten Sie von uns nach der Anmeldung zum Kurs ein Formular, welches Sie von Ihrer zuständigen Behörde zur Bestätigung des berechtigten Interesses unterzeichnen lassen müssen. Ohne Vorlage dieses Formulars vor bzw. zu Kursbeginn ist ein Besuch der Veranstaltung leider nicht möglich.

Sollten Sie bereits im Besitz der SEWD-Richtlinie „sonstige radioaktive Stoffe“ sein, so reicht dies als Nachweis des berechtigten Interesses aus. Sie müssen diese Richtlinie dann lediglich zum Kurs mitbringen und vorlegen.