Strahlenschutz in der Medizin
Aufbauend auf Kursen zum Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz bieten wir den Grundkurs Strahlenschutz in der Medizin, Zahnmedizin beziehungsweise Tiermedizin an. In den verschiedenen Spezialkursen zu den Tätigkeitsfeldern Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie in Kursen für Medizinphysikexpertinnen und -experten und zu ermächtigende Ärztinnen und Ärzte, werden die entsprechenden Schwerpunkte vertieft.
Aktualisierungskurse für alle gängigen Kenntnisse und Fachkunden runden unser Kursportfolio in diesem Bereich ab.
NEU: Kurstermine nach Richtlinienmodul MPE für das Anwendungsgebiet der Strahlentherapie können ab sofort gebucht werden. Damit finden Sie nach dieser Richtlinie alle Module bis auf ST5 (Partikeltherapie) in unserem Kursangebot.
Die angebotenen Kurse werden nach den Richtlinien „Strahlenschutz in der Medizin (Strahlenschutzverordnung)“, „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“,"Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten", beziehungsweise der Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ angeboten. Sie sind vom Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Stelle genehmigt und deutschlandweit gültig.
Kurstitel | Rechtliche Grundlage | |
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Unterweisung für Ärztinnen/Ärzte über den Strahlenschutz in der Diagnostik mit Röntgenstrahlen |
Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 7, Nr. 7.1. |
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Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 1 und die Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin", Anlage A3, Nr. 1.1. |
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Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 3.1. |
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Richtlinie "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Anlage 1 nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung |
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Spezialkurs Röntgendiagnostik einschließlich Computertomographie und Interventionsradiologie |
Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlagen 2.1, 2.2 und 2.3 für Ärztinnen und Ärzte und entsprechend Anlage 5 für Medizinphysik-Experten. |
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Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 2.2. |
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Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 2.3. |
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Spezialkurs Digitale Volumentomographie und sonstige tomographische Verfahren |
Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 2.4. |
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Spezialkurs im Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin |
Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin", Anlage A3, Nr. 1.2. |
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Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 4. |
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Spezialkurs im Strahlenschutz für zu ermächtigende Ärztinnen/Ärzte |
Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte" Anlage 2.1. |
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Aktualisierung im Strahlenschutz bei Anwendung von Röntgenstrahlung |
§48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung und die Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 6. |
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§ 48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung und die Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin", Anlage A3, Nr. 1.5, Nr. 2.3 und Nr. 3. |
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§ 48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung, die Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin", Anlage A3, Nr. 1.5, Nr. 2.3 und Nr. 3, sowie die Richtlinie "Fachkunde nach Röntgenverordnung/Medizin" Anlage 6. |
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Aktualisierungskurs im Strahlenschutz für ermächtigte Ärztinnen/Ärzte |
§ 48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung und die Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte". |
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§ 48 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung und die Richtlinien "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte" sowie "Fachkunde im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin". |
Kurse nach Richtlinienmodul MPE
Die folgenden Spezialkurse richten sich an angehende MPE, die die Fachkunde nach "Richtlinienmodul: Erforderliche Fachkunden im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE)" erwerben möchten. Ein vor Inkrafttreten der angegebenen Richtlinie begonnener Fachkundeerwerb kann nach den bisherigen Festlegungen absolviert werden.
Titel | Rechtliche Grundlage | Modul | |
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Spezialkurs: Basiskurs Röntgendiagnostik | "Richtlinienmodul MPE" | SR1 | zur Anmeldung |
Spezialkurs CT und DVT | "Richtlinienmodul MPE" | SR2 | zur Anmeldung |
Spezialkurs Intervention und Durchleuchtung | "Richtlinienmodul MPE" | SR3 | zur Anmeldung |
Spezialkurs Nuklearmedizinische Diagnostik | "Richtlinienmodul MPE" | SN1 | zur Anmeldung |
Spezialkurs Nuklearmedizinische Therapie | "Richtlinienmodul MPE" | SN2 | zur Anmeldung |
Spezialkurs Basiskurs Strahlentherapie | "Richtlinienmodul MPE" | ST1 | zur Anmeldung |
Spezialkurs Strahlenschutz in der Teletherapie | "Richtlinienmodul MPE" | ST2 | zur Anmeldung |
Spezialkurs Strahlenschutz in der Röntgentherapie | "Richtlinienmodul MPE" | ST3 | zur Anmeldung |
Spezialkurs Strahlenschutz in der Brachytherapie | "Richtlinienmodul MPE" | ST4 | zur Anmeldung |