Veranstaltungskalender
Sachkunde für die Abgabe von Giften und Bioziden
Die gewerbsmäßige Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische an Dritte sowie die dazu notwendige Bereitstellung und Lagerhaltung erfordert nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) die Beschäftigung einer "sachkundigen Person". Diese Sachkunde ist durch ein Zeugnis der Behörde nach erfolgreicher Teilnahme an einer amtlichen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Der 4-tägige Lehrgang vermittelt die Grundzüge des europäischen und nationalen Chemikalienrechtes für den Umgang und Handel mit Gefahrstoffen sowie die toxikologischen und stoffkundlichen Grundlagen zur Vorbereitung auf die umfassende Sachkundeprüfung nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die Prüfung umfasst die "Grundprüfung", die Zusatzprüfung "Stoffe und Gemische" sowie die Zusatzprüfung "Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel". Die erfolgreiche Teilnahme wird amtlich bescheinigt (früher Giftschein" genannt). Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
3 Tage + 0,5 Tage Prüfung
1550 Euro
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Herrmann-von-Helmholtz Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 / 608-2401
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