Veranstaltungskalender
Sachkunde für die Abgabe von Giften und Bioziden
Die gewerbsmäßige Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische an Dritte sowie die dazu notwendige Bereitstellung und Lagerhaltung erfordert nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) die Beschäftigung einer "sachkundigen Person". Diese Sachkunde ist durch ein Zeugnis der Behörde nach erfolgreicher Teilnahme an einer amtlichen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Der Lehrgang vermittelt die Grundzüge des europäischen und nationalen Chemikalienrechtes, die Vorschriften für den Umgang und Handel mit Gefahrstoffen sowie die toxikologischen und stoffkundlichen Grundlagen zur Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die Prüfung umfasst die "Grundprüfung" und die Zusatzprüfung "Stoffe und Gemische". Die erfolgreiche Teilnahme wird amtlich bescheinigt (früher "Giftschein" genannt). Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Dauer: 2,5 Tage + 0,5 Tage Prüfung
1400 Euro
Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Herrmann-von-Helmholtz Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel: 0721 / 608-2401
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